BEITRAGSORDNUNG
der PflegeZukunfts-Initiative e.V.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Beitragsordnung gilt für alle Mitglieder der PFLEGEZUKUNFTS-INITIATIVE E.V. gemäß der Satzung der PFLEGEZUKUNFTS-INITIATIVE E.V.
§ 2 Beitrag
Jedes Mitglied ist gemäß der Satzung der PFLEGEZUKUNFTS-INITIATIVE E.V. verpflichtet, den in § 3 dieser Beitragsordnung festgelegten Beitrag zum gemäß § 4 dieser Beitragsordnung bezeichneten Termin zu zahlen.
§ 3 Beitragshöhe
1. Gemäß der Satzung des PFLEGEZUKUNFTS-INITIATIVE E.V. gibt es ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder.
2. Der Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder beläuft sich für natürliche Personen auf 120,-- Euro und für juristische Personen des Privatrechts auf 4.800,-- Euro. Juristische Personen des öffentlichen Rechts zahlen einen Jahresbeitrag in Höhe von 2.400,-- Euro.
3. Die Beitragshöhe für Fördermitglieder beläuft sich für natürliche Personen auf 60,-- Euro und für juristische Personen des Privatrechts auf 1.200,-- Euro. Juristische Personen des öffentlichen Rechts zahlen einen Jahresbeitrag in Höhe von 600,-- Euro. (Neu ab 01.01.2016:) Davon ausgenommen sind juristische Personen, die als Leistungserbringer im Bereich Pflege tätig sind. Diesen bietet die PFLEGEZUKUNFTS-INITIATIVE E.V. eine Fördermitgliedschaft zu einem ermäßigten Jahresbeitrag von 120,--Euro an.
§ 4 Beitragsfälligkeit
1. Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und jeweils im Voraus am 15. Januar des laufenden Jahres fällig.
2. Für Mitglieder, die während des laufenden Jahres der PFLEGEZUKUNFTS-INITIATIVE E.V. beitreten, wird der Jahresbeitrag durch zwölf geteilt und mit der Anzahl der verbleibenden Monate multipliziert. Im Übrigen gelten die vorgenannten Vorschriften sinngemäß.
§ 5 Verspätete Zahlung
Für den Fall der verspäteten Zahlung des Beitrages wird für die verspäteten Kosten ein pauschalierter Verzugsschaden in Höhe von 10 v. H. des fälligen Beitrages, mindestens jedoch 12 Euro zur Zahlung fällig.
§ 6 Beitragsanpassungen
1. Die Mitgliedsbeiträge erhöhen oder vermindern sich alljährlich in Anlehnung an den deutschen Verbraucherpreisindex für alle privaten Haushalte, herausgegeben vom Statistischen Bundesamt, Basisjahr 2011, kaufmännisch gerundet auf volle Eurobeträge.
2. Die Beitragsanpassung erfolgt jeweils prozentual um die Senkung oder die Steigerung, die der Index zwischen dem 01.01. und dem 31.12. des Vorjahres erfahren hat. Aus besonderen Gründen ist auch eine Beitragserhöhung über die genannte Beitragsanpassung zulässig.
3. Die jeweilige Änderung des Beitrages ist durch die Mitgliederversammlung zu beschließen.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Beitragssatzung tritt mit Gründung des Vereins in Kraft.
Berlin, den 27.3.2014